In Deutschland besteht keine Helmpflicht. Und das nutzen die meisten Radfahrer aus: Nur 11 Prozent der Deutschen tragen regelmäßig einen Helm, 62 Prozent aller Frauen verzichten dagegen immer auf den Helm. In der Altersgruppe der 35 bis 44jährigen tragen immerhin 17 Prozent nach eigenen Angaben bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad einen Helm. Ein Großteil der Radfahrer in Deutschland fährt allerdings ohne sicherende Kopfbedeckung, ohne dass sie diesbezüglich einen Gesetzesverstoß begehen.

Nun hat aber das Oberlandesgericht Schleswig ein Urteil gesprochen, das indirekt einer Helmpflicht gleichkommt. Verhandelt wurde ein Unfall, bei dem eine Autofahrerin ohne Rücksicht aus dem Auto stieg und somit eine Radfahrerin zu Fall brachte, die sich dabei schwerste Verletzungen zuzog. Es war unbestritten, dass die austeigende Autofahrerin den Unfall verursacht hatte. Allerdings sprach das Gericht eine Mitschuld der Geschädigten aus, da diese laut Sachverständigen weitaus weniger schlimme Verletzungen erlitten hätte, wenn sie einen Helm getragen hätt – es sei ja immerhin Alltagswissen, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schützen würde und es sei einem „ordentlichen und verständigen“ Menschen zuzumuten, einen solchen Helm bei der Fahrt mit dem Rad zu tragen. Seltsam: Nur 11 Prozent aller Radfahrer tragen einen Helm – sind nur sie ordentlich und verständig?

Der ADFC hat angekündigt, die geschädigte Radfahrerin bei der Revision zu unterstützen. Denn selbst der Allgemein Deutsche Fahrradclub e.V. hält nichts von einer Helmpflicht. Abgesehen davon, dass diese kaum durchsetzbar und kontrollierbar wäre, glaubt der ADFC, dass viele dann das Rad stehen lassen und wieder vermehrt mit dem Auto fahren würden. Dies würde nicht nur zu unsichereren Fahrern führen, die ein noch viel größeres Risiko darstelle, sondern auch eine Mehrbelastung für Straße und Umwelt bedeuten.

Es bestehen derzeit keine fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eindeutig belegen, in welchem Maße ein Fahrradhelm wirklich schützt. Unbestritten ist, dass er die Sicherheit des Radfahrers erhöht, dennoch erleiden auch viele helmtragende Radfahrer bei einem Unfall Kopfverletzungen. Denn bei einem Aufprall mit einem schnell fahrenden Auto beispielsweise wirken derart hohe Kräfte auf Kopf, Nacken und Wirbelsäule, die ein Helm nicht abfangen kann.

Jeder einzelne sollte selber entscheiden, ob ihm eine unversehrte Frisur, sofern er sicher am Zielort ankommt, wichtiger ist als der potentielle Schutz bei einem Unfall.
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Quelle: https://www.zeit.de, siehe auch: https://www.adfc.de/helme/
Foto: ADFC/Julia Baier