Das digitale Fahrrad-Magazin Velomotion hat das E-Bike Leasing mit Premium-Schutz von Eurorad unter die Lupe genommen. Hier findet ihr alle Vorteile auf einen Blick:

Dienstrad-Leasing auf dem Vormarsch

Das Leasen eines E-Bikes ist beliebt geworden. Nach eigenen Angaben haben große Fahrradfachhändler im Einzugsgebiet größerer mittelständischer Unternehmen im Jahr 2018 nahezu die Hälfte aller E-Bikes verleast. Das Fahrrad-Magazin schreibt: „Nicht nur für den Leasingnehmer bietet das relativ neue Dienstradprivileg zahlreiche Vorteile –  auch der Arbeitnehmer profitiert von gesünderen, aktiveren und motivierteren Mitarbeitern, die das Radfahren für sich (wieder) entdecken.“ Neben der Ersparnis des Anschaffungspreises bietet das Dienstradleasing allerdings noch weitere Vorteile. Velomotion hat den Leasing-Anbieter Eurorad getestet, der einige Kombinationen im Programm hat. Das Magazin schreibt: „So inkludiert das Premium-Angebot von Eurorad beispielsweise den Service für E-Bikes entsprechend der strengen Richtlinien der Unfall-Verhütungsvorschriften für Arbeitgeber oder einen Versicherungsschutz auch für Verschleißteile schon ab dem ersten Tag.“

10 Fragen von Velomotion zum Thema E-Bike-Leasing:

Velomotion hat in seinem Testbericht 10 wichtige Fragen zusammengefasst, die am häufigsten im Zusammenhang mit E-Bike Leasing auftauchen und die wir euch hier zusammengefasst haben. Das Angebot von Eurorad wurde dabei als Grundlage genommen:

Warum sollte ich ein E-Bike überhaupt leasen?

Die Anschaffung ist unterm Strich günstiger und lohnt sich gerade bei hochwertigen E-Bikes und Fahrrädern besonders. Angestellte können sich die Leasingrate steuerlich auf ihr Bruttogehalt anrechnen lassen und sparen dabei. Dazu sind im Leasing automatisch überdurchschnittliche Versicherungsleistungen inkludiert, die bei einem privaten Kauf schnell ins Geld gehen können. Im Fall von Eurorad sind sogar alle Verschleißteile ab dem ersten Tag, ohne Selbstbehalt oder einen Ausschluss von Bagatellschäden, enthalten. Ebenso sind die Kosten für eine umfangreiche Überprüfung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften vollumfänglich integriert.

Wer kann ein Fahrrad leasen?

Das Konzept des Fahrradleasings ist grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer oder Selbstständigen möglich. Es arbeiten mittlerweile schon viele Unternehmen mit einem Dienstrad-Leasinganbieter zusammen, dementsprechend ist das Thema „E-Bike-Leasing“ mit dem Arbeitgeber abzuklären.

Darf ich mein geleastes Rad auch privat nutzen?

Ja, das darf man. Im Grunde genommen muss man kein einziges Mal mit dem Rad zur Arbeit fahren. Dafür wird der geldwerte Vorteil pauschal seit Januar 2019 mit 0,5 % des Neupreises (0,5 % Regel) monatlich über die Gehaltsabrechnung versteuert. Somit muss auch kein Fahrtenbuch geführt werden und es ist unerheblich, wie viele Fahrten dienstlich oder privat sind.

Die private Nutzung ist beim Dienstrad-Leasing kein Problem.

Was hat mein Arbeitgeber vom E-Bike Leasing?

Die Themen Gesundheitsmanagement, Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern werden für Arbeitgeber immer wichtiger. Wer etwas für sich und die Umwelt tut, wird zum glücklicheren Menschen und das Unternehmen profitiert in ihrer Außenwirkung zudem vom positiven Image. Eurorad bietet seinen Kunden ein zentrales Online-Verwaltungstool zur einfachen Abwicklung an, mit dem der Aufwand auf ein Mindestmaß reduziert wird. Durch die Verringerung des anzurechnenden Bruttogehalts spart auch der Arbeitnehmer einen kleinen Teil an Sozialversicherungsabgaben, was sich über die drei Jahre Laufzeit durchaus rechnet.

Kann ich jedes Modell und auch mehrere E-Bikes gleichzeitig leasen?

Grundsätzlich ist jedes Bike möglich. Bis auf Eurorad verlangen alle großen Anbieter einen Mindestwert von 500 bis 750 Euro – ebenso eine Preis-Obergrenze, die bei Eurorad bei 12000 Euro liegt. Wenn es der Arbeitgeber zulässt, können auch mehrere Räder gleichzeitig geleast werden. Dann ist aber für jedes Fahrrad auch wieder 0,5 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Wie lange ist die Leasingdauer und was passiert nach Ablauf des Vertrages?

Dienstrad-Leasingverträge sind in der Regel mit einer Laufzeit von drei Jahren versehen. Die Übernahme des E-Bikes oder Fahrrads durch den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit darf nicht explizit vorgesehen sein, in der Regel ist dies aber möglich. Schwierig wird es mit der Bestimmung des Restwertes nach den drei Jahren. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums ist ein Dienstrad zum Ende eines Leasingvertrages pauschal noch 40 % des Neupreises wert. Wenn das Dienstrad zum Ende der Laufzeit für 10 % übernommen wird, so ergibt das eine Differenz von 30 %. Und dieser Differenzbetrag muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. In der Praxis übernehmen alle führenden Anbieter diese Differenzbesteuerung zu ihren Lasten. Einen der Bestwerte lieferte laut Velomotion im Oktober 2018 Eurorad, die 15 Prozent Restwert ansetzen und die 25 Prozent Differenz selbst versteuern.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Leasingdauer den Job kündige?

Der Vertragspartner der Leasinggesellschaft ist der Arbeitgeber. Das Bike und der Leasingvertrag verbleiben also beim Arbeitgeber. Dies kann aber in einer Nutzungsvereinbarung anders geregelt werden. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber einem anderen Kollegen das Dienstrad zur Verfügung stellen oder das Bike für seinen Unternehmensfuhrpark nutzen. Sollte der Arbeitgeber es nicht übernehmen wollen, kann auch der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen.

Ob Fahrrad oder E-Bike, Leasing Verträge inkludieren einen umfassenden Versicherungsschutz

Was passiert, wenn am geleasten Rad etwas kaputt geht?

Hier kommen dann die Versicherungen ins Spiel, die bei praktisch allen Angeboten überraschend umfangreich sind. Diese schließen Wartung und Verschleiß meist ein. Eurorad bietet mit dem Premium-Schutz eine volle Absicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Grenze für Bagatellschäden an – schon ab dem ersten Tag der Nutzung. Inkludiert sind: Material- und Elektronikfehler, defekter Akku, Bedienungsfehler oder Defekte durch einen Sturz.

Ist mein geleastes Bike versichert?

Eine Diebstahlversicherung ist in den Basisversicherungen eines Leasingvertrages in der Regel inkludiert. Hinzu kommt bei den meisten Anbietern häufig die Absicherung gegen Diebstahl von Teilen wie Akku oder Display sowie gegen Vandalismus. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz einfacher und vor allem günstiger als bei einem privat gekauften E-Bike. Velomotion schreibt in seinem Testbericht zu Eurorad, dass diese einen Schutz entsprechend der Richtlinien der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung bietet.

Kann ich Zubehör gleich mitleasen?

Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, lässt sich mitleasen, weil es als Teil der Anschaffungskosten betrachtet wird. Das kann ein spezieller Sattel oder auch die Beleuchtung sein, aber kein Helm, keine Bekleidung oder Taschen.  Bei Eurorad kann sogar ein Austausch-Akku mitgeleast werden, der dann zwar gegen Verschleiß versichert ist, gegen Diebstahl aber nur, wenn er am Rad montiert ist. Ein Schloss wird von allen Leasinganbietern als Grundlage für den Versicherungsschutz vorgeschrieben und kann immer mitgeleast werden.

Fazit

Das Fazit des digitalen Fahrrad-Magazins Velomotion für den Eurorad Premium-Schutz fällt sehr Gut aus: „Das Leasing-Angebot von Eurorad – vor allem mit Premium-Schutz – ist eine interessante Alternative für alle, denen das nötige Kleingeld für ein hochwertiges Fahrrad fehlt, die aber die monatliche Belastung nicht scheuen. Die Leistungen, gerade wegen der sehr guten Versicherung, sind obendrein besser, als würde man sich ein Rad kaufen.“
Anmerkung: Der Test bezieht sich auf den Zeitraum Oktober 2018